Erstellte Kurzbeschlüsse der letzten 30 Tage
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Sitzungsdatum |
Sitzungstitel |
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14.03.2023 |
41. Sitzung des Technischen Ausschusses |
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TOP 2.4 öffentlich
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Bebauungsplan 'Im Ried' im Stadtbezirk Mühlhausen
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Projektbeschluss
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1. Der Technische Ausschuss beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans 'Im Ried' gemäß § 2 BauGB. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 14.02.2023.
2. Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen beauftragt die Verwaltung, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 'Im Ried' gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Technische Ausschuss fasst den Projektbeschluss für die Entwicklung des Baugebiets 'Im Ried'. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan vorzubereiten.
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TOP 2.9 öffentlich
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Vergabebeschluss
Grabenlose Kanalsanierung Villingen-Schwenningen
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Der Technische Ausschuss beschließt die Maßnahme 'Grabenlose Kanalsanierung' an die Rohr-Fuchs Rohrreinigungs GmbH mit Sitz in Filderstadt mit vorläufigen Gesamtkosten von 435.662,52 EUR (Vergabebeschluss) zu vergeben.
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TOP 2.10 öffentlich
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Karussell-Standorte in den Innenstädten von Villingen und Schwenningen
Projektbeschluss
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1. Der Technische Ausschuss stimmt der Schaffung von einem barrierefreien Karussell- Standorten in der Innenstadt von Villingen am Standort 'Obere Straße 8' sowie in Schwenningen am Standort 'Kleiner Muslen' mit Kosten von 50.000 EUR zu (Projektbeschluss).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme entsprechend der verfügbaren Ressourcen zeitnah baulich umzusetzen.
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15.03.2023 |
41. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses |
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TOP 6.4 öffentlich
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Maßnahme Wieselsbergstraße
Außerplanmäßige Ausgabe
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1. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss genehmigt im Haushaltsjahr 2022 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 97.500 EUR auf der Buchungsstelle 54.10.50.00.00/4129.78720000 'Sanierung Wieselsbergstraße, Goldenbühlstraße bis B 33'. Die Mitteldeckung erfolgt in gleicher Höhe über die Buchungsstelle 54.10.50.00.00/4096.78720000 'Erschließung Baugebiet Gassenäcker'.
2. Die Verwaltung wird beauftragt diese Mittel per Ermächtigung zweckgebunden in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen, um die unstrittige Auszahlung gegenüber der NH Immobilien nach Vereinbarung zu leisten.
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TOP 6.7 öffentlich
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Überplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Allgemeinen
Finanzprüfung der Stadt Villingen-Schweningen 2015 bis 2018
einschließlich Eigenbetriebe und der Prüfung der Bauausgaben
der Stadt Villingen-Schwenningen 2017 bis 2021
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1. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 110.000 Euro auf der Buchungsstelle 11.12.51.00.00.44310099 'Sonstige Geschäftsaufwendungen'.
2. Die Mitteldeckung erfolgt über Mehrerträge in gleicher Höhe bei Buchungsstelle 61.10.01.00.00.3111000 'Schlüsselzuweisungen vom Land'.
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TOP 6.8 öffentlich
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Außerplanmäßige Ausgabe für den Erwerb eines Gerätewagen Transport für die Freiwillige Feuerwehr
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1. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 240.000 EUR auf der Buchungsstelle 12.60.50.00.00/0124.78312000 'Erwerb eines Fahrzeugs - Gerätewagen Transport GW-T Abt. Villingen' zur Beschaffung eines Gerätewagens Transport (GWT) für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Villingen.
2. Die Mitteldeckung erfolgt in gleicher Höhe über die Buchungsstelle 12.60.50.00.00./0111.78312000 'Erwerb eines Fahrzeugs - Gerätewagen Logistik GWL-1 Abt. Villingen'.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrag in Höhe von 240.000 EUR von der Buchungsstelle 12.60.50.00.00./0111.78312000 'Erwerb eines Fahrzeugs - Gerätewagen Logistik GWL-1 Abt. Villingen' per Ermächtigung auf die Buchungsstelle 12.60.50.00.00/0124.78312000 'Erwerb eines Fahrzeugs - Gerätewagen Transport GW-T Abt. Villingen' in das Jahr 2023 zu übertragen.
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TOP 6.9 öffentlich
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Beschaffung eines Gerätewagen Transport für die Freiwillige Feuerwehr
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1. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 240.000 EUR auf der Buchungsstelle 12.60.50.00.00/0125.78312000 'Erwerb eines Fahrzeugs - Gerätewagen Transport GW-T Abt. Schwenningen' zur Beschaffung eines Gerätewagens Transport (GWT) für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Schwenningen.
2. Die Mitteldeckung erfolgt in gleicher Höhe über die Buchungsstelle 12.60.50.00.00./0112.78312000 'Erwerb eines Fahrzeugs - Gerätewagen Logistik GWL-1 Abt. Schwenningen.
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TOP 6.10 öffentlich
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Vergabe des Auftrages zum Erwerb eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr
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1. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss beschließt eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000 EUR für den Erwerb eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 10 auf der Buchungsstelle 12.60.50.00/0110/78312000 ' Erwerb eines Fahrzeugs Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 Abt. Villingen'.
2. Die Mitteldeckung erfolgt in gleicher Höhe durch Einsparungen beim Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über die Buchungsstelle 12.60.50.00.00/0010/78312000 'Erwerb und Verkauf von beweglichen Vermögensgegenständen über 800 Euro (netto)'.
3. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages für Los 1, Fahrgestell und Aufbau für ein HLF 10, zum Preis von 416.056,84 EUR an den Bieter Fa. Wiss GmbH, Herbolzheim.
4. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages für Los 2, feuerwehrtechnische Beladung eines HLF 10, zum Preis von 101.615,12 EUR an den Bieter Fa. Ziegler GmbH, Giengen.
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22.03.2023 |
50. Sitzung des Gemeinderates |
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TOP 4.1 öffentlich
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Neubau der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentnahme auf der Kläranlage Villingen
Vergabebeschluss
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Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistung für die Umsetzung der 4. Reinigungsstufe des Klärwerkes Villingen an die Bietergemeinschaft Holinger Ingenieure GmbH / Holinger AG zu einem vorläufigen Ingenieurhonorar von 1.131.046 EUR brutto - zunächst Leistungsphase 1-3 über 381.189 EUR brutto.
Die Finanzierung erfolgt über das Sachkonto 70721 'Neubau 4. Reinigungsstufe ' des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs für Stadtentwässerung (SEVS).
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TOP 4.2 öffentlich
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Abwassersatzung Gebührenfestsetzung für die Jahre 2023, 2024 und 2025
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1. Es wird beschlossen, die Abwassergebühren für einen dreijährigen Kalkulationszeitraum festzulegen. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2023, 2024 und 2025.
2. Die Abwassergebührensätze für Schmutzwasser werden unter Berücksichtigung des Ausgleichs von Kostenüberdeckungen gemäß Anlage 2 entsprechend der ermittelten Gebührensatzobergrenzen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 auf 1,85 EUR/m³ festgesetzt.
3. Die Abwassergebührensätze für Niederschlagswasser werden unter Berücksichtigung des Ausgleichs von Kostenunterdeckungen gemäß Anlage 2 entsprechend der ermittelten Gebührensatzobergrenzen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 auf 0,42 EUR/m² festgesetzt.
4. Die Abwassergebührensätze für Kleinkläranlagen werden entsprechend der ermittelten Gebührensatzobergrenzen auf 46,25 EUR/m³ festgesetzt.
5. Der Gemeinderat beschließt die Abwassersatzung in der beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.04.2023.
6. Es erfolgt ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung einen Sachstandsbericht über die Möglichkeiten den privaten Anschluss in die öffentliche Fläche zu übertragen, einzubringen. Dieser enthält die rechtlichen Voraussetzungen, die Kosten sowie die Machbarkeit.
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TOP 4.3 öffentlich
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Kindertagesstätte Oberer Brühl (zusätzliche Gruppen) - Träger: Stadt Villingen-Schwenningen
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1. Die Ausschüsse empfehlen und der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Kindertagesstätte Oberer Brühl auf insgesamt 8 Gruppen.
2. Die Ausschüsse empfehlen und der Gemeinderat beschließt die Konzeption der Kindertagesstätte Oberer Brühl mit insgesamt 8 Gruppen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, dem Gemeinderat nach Fertigstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 - 3 HOAI) die Ergebnisse zur Fassung des Projektbeschlusses vorzulegen.
3. Die Ausschüsse empfehlen und der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Planstellen für insg. 8 Gruppen für das entsprechende Haushaltsjahr sowie die entsprechenden Sachkosten anzumelden.
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TOP 4.4 öffentlich
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KITA Oberer Brühl - Objektplanung Gebäude und Innenräume '8 gruppiger Ausbau'
In Ergänzung zur Vorlage Sitzungsdrucksachennummer 1343 'Kindertagesstätte Oberer Brühl (zusätzliche Gruppen-Träger Stadt Villingen-Schwenningen)'
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1. Der Technische- und der Verwaltungsausschuss empfehlen und der Gemeinderat beschließt die Kindertagesstätte Oberer Brühl mit 8 Gruppen zu planen und dem Gemeinderat nach Fertigstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 - 3 HOAI) die Ergebnisse zur Fassung des Projektbeschlusses vorzulegen. Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt über die Buchungsstelle 11.24.01.00.00/7004.78710000 'Kindertagesstätte Oberer Brühl'.
2. Der Technische- und der Verwaltungsausschuss empfehlen und der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die noch nicht in der Haushaltsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigten zusätzlichen Finanzierungsmittel und entsprechende Verpflichtungsermächtigungen (wie dargestellt) in Höhe von insgesamt 5.810.000 EUR in den Haushaltsplan für die Jahre 2024, 2025 und Folgejahre einzustellen.
3. Die Parkierung für den Zubringdienst muss im Rahmen des weiteren Verfahrens dargestellt werden. Die reine Spielfläche soll im Rahmen des Verfahrens ausgewiesen werden. Ferner soll aufgezeigt werden, ob der verkehrsberuhigten Bereich befahren werden darf und ob Parkmöglichkeiten in der Nähe beabsichtigt sind.
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TOP 4.5 öffentlich
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Erschließung Oberer Brühl
Fortschreibung des Projektbeschlusses
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1. Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat stimmt der Maßnahme 'Erschließung Baugebiet Oberer Brühl' im Bereich der Gewerke Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke mit Gesamtkosten von 5.430.000 EUR zu (Projektbeschluss). Die Finanzierung erfolgt anteilig im städtischen Haushalt über die Buchungsstelle 54.10.50.00.00/7005.78720000 'Sanierungsgebiet Oberer Brühl' in Höhe von 3.000.000 EUR und im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung über Konto 70703 'Erschließung Oberer Brühl (ehem. Mangin)' in Höhe von 2.430.000 EUR.
2. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beschließt eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 722.700 EUR auf der Buchungsstelle 54.10.50.00.00/7005.78720000 'Sanierungsgebiet Oberer Brühl'. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe über die Buchungsstelle 54.10.50.00.00/4053.78720000 'Karl Marx Straße, Sanierung'.
3. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beschließt eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 843.315 EUR auf der Kostenstelle 70703 'Erschließung Mangin 'Oberer Brühl'' des Wirtschaftsplans der SEVS. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe über die Kostenstelle 70716 'RKB Obereschacher Straße'.
4. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung im Haushaltsplan 2024/2025 die weiteren im Rahmen des Projetbeschlusses erforderlichen Mittel auf Buchungsstelle 54.10.50.00.00/7005.78720000 'Sanierungsgebiet Oberer Brühl' sowie im Wirtschaftsplan der SEVS 2024/2025 auf der Kostenstelle 70703 'Erschließung Mangin 'Oberer Brühl'' anzumelden.
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TOP 4.6 öffentlich
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Projektbeschluss Kirnacher Straße
Überplanmäßige Ausgabe
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1. Der Technische Ausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beschließt die Maßnahme 'Erneuerung der Verkehrsanlage Kirnacher Straße' im Bereich der Gewerke Verkehrsanlagen (Anteil 1.693.000EUR) und Ingenieurbauwerke (Anteil: 511.000 EUR) mit Gesamtkosten von 2.204.000 EUR (Projektbeschluss).
Folgende Zusatzpunkte sollen innerhalb der Planung umgesetzt werden:
- 30 km/h zwischen 6 und 19 Uhr
- Kurzeitparken zwischen 6 und 19 Uhr
- Für den Fußgängerweg erfolgt ein Zusatz 'Radfahrer frei'
Ferner erfolgt der Arbeitsauftrag an die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates einen Bericht über den Gesamtzusammenhang des Quartiers, der Straße und den angedachten Radwegen sowie den Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Tempo 30 einzubringen.
2. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 600.000 EUR auf der Buchungsstelle 54.10.50.00.00/4112.78720000 'Kirnacher Straße, grundhafte Sanierung'. Die Mitteldeckung erfolgt in gleicher Höhe über die Buchungsstelle 54.10.50.00.00/6004.78720000 'Brücke Peterzeller Straße, Sanierung und Radwegquerung'.
3. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beschließt eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.050.000 EUR auf der Buchungsstelle 54.10.50.00.00/4112.78720000 'Kirnacher Straße, grundhafte Sanierung'. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe über die Buchungsstelle 54.10.50.00.00/4053.78720000 'Karl Marx Straße, Sanierung'.
4. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung im Haushaltsplan 2024/2025 die weiteren im Rahmen des Projetbeschlusses erforderlichen Mittel auf Buchungsstelle 54.10.50.00.00/4112.78720000 'Kirnacher Straße, grundhafte Sanierung' anzumelden.
5. Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern entsprechende Verhandlungen über den erforderlichen Grunderwerb aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen.
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TOP 4.7 öffentlich
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Straßenbenennungen im Bebauungsgebiet Bereich 'Schlegelberg'
Gemarkung Weilersbach
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1.Der Technische Ausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beschließt für die neuen Straßen im Baugebiet 'Schlegelberg' im Stadtbezirk Weilersbach die Lagebezeichnungen für die neu entstehenden Erschließungsstraßen Planstraße A 'Heubergblick', Planstraße B 'Wildblumenweg' und Planstraße C 'Loblistalweg' zu benennen.
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TOP 4.8 öffentlich
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Änderung Betriebssatzung SEVS zum 01.04.2023
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Der Gemeinderat beschließt die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen (SEVS) in der beigefügten Fassung zum 01.04.2023 (Anlage 2).
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TOP 4.9 öffentlich
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KTVS Geschäftsführerbestellung bis zur handelsrechtlichen Verschmelzung mit der WTVS
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Herr Matthias Jendryschik wird ab dem 01.01.2023 bis zur Eintragung der Verschmelzung der WTVS (aufnehmende Gesellschaft) mit der KTVS im Handelsregister zum Geschäftsführer der KTVS bestellt.
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