Erstellte Kurzbeschlüsse der letzten 30 Tage
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Sitzungsdatum |
Sitzungstitel |
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16.05.2023 |
43. Sitzung des Technischen Ausschusses |
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TOP 2.2 öffentlich
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Renaturierung der Brigach
Abschnitt 1 - Schwedendammwehr bis Kläranlage Stadtbezirk Villingen
Vergabe von Ingenieurleistungen
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1. Der Technische Ausschuss beschließt die Leistungen 'Planung der Freianlagen' zur Renaturierung der Brigach im Abschnitt 1 - Schwedendammwehr bis Kläranlage im Stadtbezirk Villingen an das Ingenieurbüro Wald + Corbe Consulting GmbH aus Hügelsheim mit einem vorläufigen Gesamthonorar in Höhe von 154.645,35 EUR brutto - zunächst bis zur Leistungsphase 4 mit einem vorläufig anteiligen Honorar von 73.481,39 EUR zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt über die Buchungsstelle 55.20.50.00.00/4122.78720000 'Renaturierung der Brigach Gemarkung Villingen'.
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17.05.2023 |
43. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses |
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TOP 2.2 öffentlich
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Einrichtung einer Mensa für Schule und Kindergarten im Stadtbezirk Rietheim, sowie Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
-Aktualisierung Projektbeschluss und geänderte Bereitstellung überplanmäßige Mittel
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1. Der Verwaltungsausschuss beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 11.24.01.00.00.2035.78710000 'Einrichtung einer Mensa für Schul- u. Kindergartenkinder in der Grundschule Rietheim' in Höhe von 331.535,-EUR (bisher 241.535,-EUR). Die Mitteldeckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Buchungsstelle '11.24.01.00.00/2014.7871000, Bertholdschule, Sanierung und Brandschutzmaßnahmen'. Diese Maßnahme ist für die kommenden Haushaltsjahre neu zu veranschlagen.
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TOP 2.4 öffentlich
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Honorarordnung (Änderung des Honorarsatzes im Fachbereich IT/Neue Medien,
Anpassung der Prüferhonorare im Fachbereich Deutsch/Integration)
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1. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss beschließt die Erhöhung des Standardhonorarsatzes im Fachbereich IT/Neue Medien auf 25,50 EUR pro Unterrichtseinheit und die Anpassung der Prüferhonorare entsprechend der regionalen Vorlage.
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die vhs-Honorarordnung entsprechend zu ändern und die Anpassung der Prüferhonorare entsprechend der regionalen Vorlage vorzunehmen.
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24.05.2023 |
52. Sitzung des Gemeinderates |
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TOP 3.1 öffentlich
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Gemeinsame Finanzierungsleistung des Schwarzwald-Baar-Kreises und der Stadt an die Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH / Investitionskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 6,85 Millionen Euro
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1. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt und der Gemeinderat beschließt eine Beteiligung des Gesellschafters Stadt an der Finanzierungsleistung in Höhe von 2.722.000 Euro. Das Schwarzwald-Baar-Klinikum erhält eine Einlage in die Kapitalrücklage in dieser Größenordnung.
2. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt und der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.722.000 Euro auf der Buchungsstelle 61.20.01.00.00/9203.78500000. 'Auszahlung für Erwerb von Beteiligung'.
3. Die Mitteldeckung erfolgt über Mehrerträge in gleicher Höhe bei Buchungsstelle 61.10.01.00.00.31110000 'Schlüsselzuweisungen vom Land'.
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TOP 3.2 öffentlich
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Stadtjugendamt, Unterhaltsvorschuss, pauschale Schadensregulierung, Staatliches Rechnungsprüfungsamt
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1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zu vereinbaren, dass die Stadt auf die Zuweisung der Mittel in Höhe des Konnexitätsausgleichs Unterhaltsvorschussreform (voraussichtlich circa 400.000EUR) verzichtet und damit ein potentiell entstandener Schaden gegenüber dem Land und dem Bund im Bereich Unterhaltsvorschuss pauschal abgegolten ist.
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TOP 3.3 öffentlich
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Förderrichtlinien für Kindertageseinrichtungen in Villingen-Schwenningen
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Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfehlen und der Gemeinderat beschließt:
1. Die Förderrichtlinien für Kindertageseinrichtungen in Villingen-Schwenningen (FöRiKita VS) treten zum 01.01.2024 in Kraft. Sie wirken als Förderrichtlinien für die freien und kirchlichen Kita-Träger in Villingen-Schwenningen und gelten in ihren Leitlinien ebenso für die städtischen Kindertagesstätten. Ferner wird bei § 10 Absatz 1 der FöRiKita VS der Wortlaut 'mindestens' gestrichen.
2. Die Aufnahme in die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung der Stadt VS setzt die Anerkennung des Trägers als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII voraus (Grundsatzentscheidung a).
3. Für die Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in regulären Kindertagesein-richtungen (Inklusion) werden die Empfehlungen zur Platzreduzierung des KVJS angewendet (Grundsatzentscheidung b).
4. Künftig werden städtische Gebäude an freie Träger zur Nutzung als Kindertagesstätte vermietet. Der zu leistende Eigenanteil des freien Trägers an der Miete richtet sich nach dem geschlossenen Betreibervertrag auf Grundlage der Förderrichtlinien (Grundsatzentscheidung c).
5. Das Gremium beschließt die Anpassung der Angebotsformen auf zukünftig Verlängerte Öffnungszeit, Ganztagesbetreuung ('GT 1') und Ganztagesbetreuung ('GT 2) sowie in begründeten Einzelfällen Regelkindergarten ('RG) (Grundsatzentscheidung d).
6. Die FöRiKita VS werden in dreijährigem Turnus durch die Verwaltung evaluiert und den Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Zuvor stimmt die Verwaltung mit allen beteiligten freien Trägern Veränderungs- und Ergänzungsbedarfe für die FöRiKita VS ab (Grundsatzentscheidung e).
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TOP 3.4 öffentlich
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Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
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Der Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Gemeinderat beschließt, die in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen in die Schöffenliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzunehmen.
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TOP 3.5 öffentlich
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Aktualisierung der Stellplatzablöse
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1. Der Technische Ausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beschließt, die Ablösesumme für die Zone I (Kernstadtbereiche) auf 15.000 EUR und für die Zone II (Gebiete außerhalb der Kernstadtbereiche) auf 10.000 EUR anzuheben.
2. Die Höhe der Ablöse ist regelmäßig zu prüfen, erstmals Ende 2028.
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TOP 3.6 öffentlich
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Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen
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1. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt, der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Anlage 3 im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen unbefristet fortzusetzten.
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TOP 3.7 öffentlich
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Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung
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Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt und der Gemeinderat beschließt die neu gefasste Feuerwehrentschädigungssatzung.
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TOP 3.8 öffentlich
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
- Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021
- Feststellung des Jahresabschlusses
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1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis.
3. Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend der Darstellung im Jahresabschluss (S. 65) wie folgt:
3.1Bilanzsumme zum 31.12.2021 89.906.562,63 EUR
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 86.027.925,61 EUR
- das Umlaufvermögen 3.878.381,74 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten 255,28 EUR
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 86.336,96 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 14.512.854,00 EUR
- die Rückstellungen 4.708.075,67 EUR
- die Verbindlichkeiten 70.599.296,00 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR
3.2 Jahresgewinn 345.720,76 EUR
Summe der Erträge 14.015.490,79 EUR
Summe der Aufwendungen 13.669.770,03 EUR
3.3. Der Jahresgewinn von 345.720,76 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Gemeinderat entlastet die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021.
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