Rats- und Bürgerinformationssystem
- Erstellte Kurzbeschlüsse der letzten 30 Tage
Sitzungsdatum | Sitzungstitel | ||
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20.07.2022 | 42. Sitzung des Gemeinderates |
TOP 6.1 öffentlich |
Befassung des Gemeinderats mit der Petition von Herr Rudolf Winker zur Gründung einer Gesellschaft für Stadtsanierung und Wohnungsbau in der Villinger Innenstadt |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Gemeinderat befasst sich mit der die Petition von Herr Rudolf Winker zur Gründung einer Gesellschaft für Stadtsanierung und Wohnungsbau in der Villinger Innenstadt und nimmt diese zur Kenntnis. 2b) Der Gemeinderat erklärt die Petition von Herr Rudolf Winker zur Gründung einer Gesellschaft für Stadtsanierung und Wohnungsbau in der Villinger Innenstadt für erledigt. |
TOP 6.2 öffentlich |
Resolution des Gemeinderats der Stadt Villingen-Schwenningen wider die Abbindung der Gäubahn |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 Der Gemeinderat verabschiedet die Resolution '1,4 Millionen Bürger dürfen nicht abgehängt werden - Resolution des Gemeinderats der Stadt Villingen-Schwenningen wider die Abbindung der Gäubahn'. |
TOP 6.3 öffentlich |
Klosterringschule Villingen - Brandschutzsanierung Projektbeschluss Bauabschnitt 3 |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss und der Gemeinderat nehmen die Planung des 3. Bauabschnitts der Brandschutzsanierung der Klosterringschule zur Kenntnis und beschließen die Umsetzung des 3. Bauabschnitts in den Jahren 2022 bis 2025 gemäß der vorgestellten Terminplanung in einem Kostenrahmen von 2.900.000,- € brutto gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 (Anlage 7). 2. Der Technische Ausschuss und der Gemeindeart beauftragen die Verwaltung, die zur vollständigen Umsetzung dieses Bauabschnittes zusätzlich benötigten HH-Mittel in Höhe von 500.000 € zum Haushalt 2024/25 anzumelden. |
TOP 6.4 öffentlich |
Umbau der ehemaligen Französischen Schule für die vhs Villingen Projektbeschluss |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss / der Gemeinderat bestätigt die funktionelle Aufgabenstellung und fasst den Projektbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme 'Umbau der ehemaligen Französischen Schule für die vhs Villingen' in einem Kostenrahmen von 6.600.000,- € brutto gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 (Anlage 6). 2. Der Technische Ausschuss empfiehlt / der Gemeinderat beschließt, die großen Kursräume im Gebäudeteil 'Dattenbergstraße 24' mit einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage sowie die Kreativräume im Untergeschoss mit dezentralen Lüftungsanlagen in einem Kostenrahmen von zusätzlichen 70.000,- € brutto auszustatten. 3. Der Technische Ausschuss empfiehlt / der Gemeinderat beschließt, die vier großen Kursräume im Gebäudeteil 'Schleicherstraße 1' mit einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage in einem Kostenrahmen von zusätzlichen 80.000,- € brutto auszustatten. 4. Die Architektenleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI für das Projekt 'Umbau der ehemaligen Französischen Schule für die vhs Villingen' sind, ob der in der Kostenberechnung DIN 276 ermittelten anrechenbaren Kosten, mit einem VgV-Verfahren auszuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt das 'Planersuchverfahren' entsprechend umgehend einzuleiten' |
TOP 6.5 öffentlich |
Gymnasium am Romäusring, 78050 VS-Villingen, Brandschutzsanierung 1. Planungsbeschluss 'Brandschutzsanierung' 2. Vergabe von Planungsleistungen: Brandschutzkonzept |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss empfiehlt und der Gemeinderat fasst den Planungsbeschluss für die baulichen Maßnahmen zur Brandschutzsanierung des Gymnasiums Am Romäusring im Stadtbezirk Villingen, in einem Kostenrahmen gemäß Kostenaufstellung der Haushaltsjahre 2022-2025. 2. Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für ein Brandschutzkonzept für das Schulgebäude und die Turnhalle des Gymnasiums am Romäusring an das Büro Brandschutzconsult GmbH & Co. KG 77955 Ettenheim, zu einem voraussichtlichen Honorar von € 93.228,50 brutto zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (zunächst Leistungsphase 1 – 3 HOAI – 30.761,50 €). |
TOP 6.6 öffentlich |
Bebauungsplanverfahren Kasernenareal 'Welvert, 1. Änderung' Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss empfiehlt/Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen beschließt über die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 1). 2. Der Technische Ausschuss empfiehlt /Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen beschließt den Bebauungsplan 'Welvert, 1. Änderung' bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Anlagen 2 – 4). 3. Der Technische Ausschuss empfiehlt/Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen beschließt die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan 'Welvert, 1. Änderung' als Satzung. 4. Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen beauftragt die Verwaltung, die Satzung zum Bebauungsplan 'Welvert, 1. Änderung' einschließlich der Örtlichen Bauvorschriften ortsüblich bekannt zu machen. |
TOP 6.8 öffentlich |
Peterzellerbrücke über die Brigach in Villingen, Peterzeller Straße Vergabe von Ingenieurleistungen |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in der Sitzung im September eine Variantendarstellung im Entwurfsstadium vorzustellen. Dabei sind die Baukosten auf das absolut notwendige zu reduzieren. 2. Dabei können Unterstützungsleistungen durch Fachbüros angefordert werden, um den erforderlichen LGVFG-Antrag stellen zu können. Dafür können Mittel bis maximal 50.000 € verwendet werden. |
TOP 6.9 öffentlich |
Vergabe des Baus einer zweiten Kremationslinie im Krematorium Villingen-Schwenningen |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss empfiehlt/ der Gemeinderat beschließt die Vergabe der o. g. Bauleistungen für die Maßnahme zweite Kremationslinie an die Firma IFZW Industrieofen- und Feuertechnik GmbH Co.KG, Zwickau, als Direktvergabe mit der Auftragssumme von 1.451.026,10 € +MwSt. |
TOP 6.10 öffentlich |
Solaranlage Oberer Wiesen Teilprojekt PV-Anlage Klärwerk Villingen Projektbeschluss |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat beauftragt den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen (SEVS) mit der Planung und Errichtung einer PV-Anlage zur geschätzten Stromproduktion von rund 550 MWh/a auf der Deponie 'Obere Wiesen' für die Erhöhung der Eigenstromversorgung der Kläranlage Villingen (Projektbeschluss). 2. Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat beauftragt den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen (SEVS) zu prüfen ob eine Erweiterung der PV-Anlage über einen 2. Bauabschnitt zur geschätzten Gesamtstromproduktion von rund 900 MWh/a auf der Deponie 'Obere Wiesen' für die Deckung der Eigenstromversorgung der Kläranlage Villingen wirtschaftlich tragfähig ist und entsprechende Vorlage zur Erweiterung einzubringen. |
TOP 6.11 öffentlich |
Private Abfallbehälter im öffentlichen Verkehrsraum |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, den vorgeschlagenen Weg der Verwaltung zur Beseitigung privater Mülltonnen im öffentlichen Bereich umzusetzen. 2. Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Machbarkeit der Einrichtung weitere Müllsammelstellen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Abfallwirtschaft zu prüfen und dem Gremium über das Ergebnis zu berichten. |
TOP 6.12 öffentlich |
Sanierungsgebiet 'Innenstadt' im Stbz. Schwenningen hier : Vorstellung des Untersuchungsberichts (ISEK) |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen bestätigt das gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept 'Innenstadt Schwenningen'. 2. Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen beauftragt die Verwaltung einen Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm zu stellen. 3. Der Technische Ausschuss empfiehlt/der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB. |
TOP 6.13 öffentlich |
Neubau öffentliches WC Innenstadt Schwenningen - Festlegung Standort und Größe |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Technische Ausschuss und der Gemeinderat nehmen die Überlegungen zum Bau einer 'Zweiraum-WC-Anlage' in der Schwenninger Innenstadt zur Kenntnis und beschließen die Umsetzung auf dem Grundstück in der Kronenstraße mit der Flurstücknummer 42/1. 2. Der Technische Ausschuss und der Gemeinderat beauftragen die Verwaltung mit der Entwurfsplanung einer 'Zweiraum-WC-Anlage', der Kostenberechnung DIN 276 und der Vorlage dieser Planung zur Fassung des Projektbeschlusses durch den Gemeinderat. |
TOP 6.14 öffentlich |
Belebung der Innenstädte - Wiederbelebung des 'alten' Kinderkarussells / Antrag der Freien Wähler Fraktion |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1a) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung jeweils ein Karussell in der Fußgängerzone in der Villinger sowie der Schwenninger Innenstadt aufzustellen. 1b) Die Finanzierung erfolgt nicht über das Budget 'Spielplätze'. |
TOP 6.15 öffentlich |
P+R Shuttleverkehre an Samstagen Ergänzung um Empfehlung des Arbeitskreis Verkehrsentwicklung und ÖPNV |
Kurzbeschluss vom 22.07.2022 1. Der Arbeitskreis Verkehrsentwicklung und ÖPNV empfiehlt, der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Beschlussvorlage in die Gremien einzubringen in welcher die Möglichkeiten der baldmöglichen Umsetzung primär eines 0€-Tickets oder nur bei technischer Notwendigkeit alternativ 1€-Ticket an Samstagen - für einen Probezeitraum von 15 Monaten - für das Stadtgebiet inkl. aller Ortschaften mit korrespondierenden Maßnahmen dargelegt werden. 2. Der Arbeitskreis Verkehrsentwicklung und ÖPNV empfiehlt, der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung nach 12 Monaten Laufzeit, einen Erfahrungsbericht mit Handlungsempfehlung für die Zeit nach Ablauf des Probezeitraumes in die Gremien einzubringen. |
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27.07.2022 | 43. Sitzung des Gemeinderates (Jahresabschlüsse) |
TOP 2.1 öffentlich |
Kultur- und Tagungsräume Villingen-Schwenningen GmbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021, und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der KTVS Kultur- und Tagungsräume Villingen-Schwenningen GmbH zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 582.503,05 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Jahresverlust von EUR 904.110,73 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 9 (2) a) des Gesellschaftsvertrags festgestellt. 3. Der Jahresverlust in Höhe von EUR 904.110,73 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Dem Geschäftsführer wird gemäß § 9 (2) c) des Gesellschaftsvertrags für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Der Geschäftsführer der Kultur-und Tagungsräume Villingen-Schwenningen GmbH wird beauftragt das Weitere (ortsübliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 9 (2) c) des Gesellschaftsvertrags für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.2 öffentlich |
Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 3.792.375,59 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Jahresverlust von EUR 761.214,95 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 9 (2) a) des Gesellschaftervertrages festgestellt. 3. Der Jahresverlust in Höhe von EUR 761.214,95 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Geschäftsführung wird gemäß § 9 (2) c) des Gesellschaftervertrages für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Die Geschäftsführung der Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH wird beauftragt das Weitere (ortsübliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 9 (2) c) des Gesellschaftervertrages für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.3 öffentlich |
Bäder Villingen-Schwenningen GmbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der Bäder Villingen-Schwenningen GmbH zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 9.921.553,40 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von EUR 0,00 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 8 (2) b) des Gesellschaftsvertrags festgestellt. 3. Entsprechend dem mit der Muttergesellschaft Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag vom 01.01.1992 wird der Verlust von EUR 2.371.074,48 von der SVS ausgeglichen. 4. Der Geschäftsführung wird gemäß § 8 (2) d) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Die Geschäftsführung der Bäder Villingen-Schwenningen GmbH wird beauftragt das Weitere (ortsübliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 8 (2) d) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.4 öffentlich |
SVS Bau GmbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der SVS Bau GmbH zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 1.087.230,51 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von EUR 0,00 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 9 (2) a) des Gesellschaftsvertrags festgestellt. 3. Entsprechend dem mit der SVS Beteiligungsgesellschaft mbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag vom 28.03.2018 wird der Verlust von EUR 152.805,53 von der SVS Beteiligungsgesellschaft mbH ausgeglichen. 4. Der Geschäftsführung wird gemäß § 9 (2) c) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Die Geschäftsführung der SVS Bau GmbH wird beauftragt das Weitere (ortsübliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 9 (2) c) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.5 öffentlich |
SVS Beteiligungsgesellschaft mbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der SVS Beteiligungsgesellschaft mbH zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 19.193.101,63 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von EUR 0,00 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 8 (2) a) des Gesellschaftsvertrags festgestellt. 3. Entsprechend dem mit der Muttergesellschaft Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag vom 21.12.2009 werden EUR 1.160.328,09 an die SVS abgeführt. 4. Der Geschäftsführung wird gemäß § 8 (2) h) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Die Geschäftsführung der SVS Beteiligungsgesellschaft mbH wird beauftragt das Weitere (ortsübliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.6 öffentlich |
Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 161.633.701,95 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von EUR 4.165.337,05 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 8 b) des Gesellschaftsvertrags festgestellt. 3. Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von EUR 4.165.337,05 wird an die Gesellschafter ausgeschüttet. Demnach ergibt sich folgende betragsmäßige Aufteilung: Gewinnanteil Stadt Villingen-Schwenningen 2.353.994,34 EUR Gewinnanteil Thüga Aktiengesellschaft 1.811.342,71 EUR 4. Der Geschäftsführung wird gemäß § 8 c) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH wird beauftragt das Weitere (ortsübliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 8 c) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.7 öffentlich |
Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Konzernabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Konzernabschlussbericht zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Konzernbilanz der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH zum 31.12.2021 mit einer Konzernbilanzsumme von EUR 166.553.136,91 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Konzernbilanzgewinn von EUR 4.065.309,06 sowie der Anhang für das Jahr 2021 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr werden gebilligt. 3. Der Bericht des Aufsichtsrates wird verabschiedet. |
TOP 2.8 öffentlich |
Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Bericht des Aufsichtsrats wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 3. Die Bilanz der Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 379.552.719,45 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 6.284.196,27 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 8 (1) a) des Gesellschaftsvertrages festgestellt. 4. Der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von EUR 6.284.196,27 wird in voller Höhe den Gewinnrücklagen entnommen. 5. Vom Geschäftsbericht 2021 und vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird Kenntnis genommen. 6. Für das Geschäftsjahr 2022 wird die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Standort Freiburg, als Abschlussprüfer bestellt. 7. Die Geschäftsführung der Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH wird beauftragt das Weitere (ortsübliche Bekanntmachung, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 8. Dem Aufsichtsrat der Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH wird gemäß § 8 (1) c) des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.9 öffentlich |
Wohnungsbaugesellschaft Villingen-Schwenningen mbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der Wohnungsbaugesellschaft Villingen-Schwenningen mbh zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 86.502.267,05 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Bilanzgewinn von EUR 624.228,90 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 17 Abs. d) des Gesellschaftsvertrags festgestellt. 3. Der Bilanzgewinn 2021 in Höhe von EUR 624.228,90 wird als Gewinnvortrag ins Jahr 2022 übernommen. 4. Der Geschäftsführung wird gemäß § 17 Abs. i) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft Villingen-Schwenningen mbH wird beauftragt das Weitere (ortsübliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 17 Abs. i) des Gesellschaftsvertrages für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.10 öffentlich |
Bündnis für faires Wohnen Verwaltung GmbH Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021, und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der BFFW Verwaltung GmbH zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 29.184,81 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von EUR 2.900,00 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 8 (2) a) des Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 46 (1) GmbHG festgestellt. 3. Der Bilanzverlust in Höhe von EUR 119,68 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Geschäftsführung wird gemäß § 8 (2) h) des Gesellschaftsvertrages der BFFW Verwaltung GmbH i. V. m § 46 (5) GmbHG für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Der Geschäftsführer wird beauftragt alles Weitere (öffentliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat der wbg wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.11 öffentlich |
Bündnis für faires Wohnen GmbH & Co. KG Jahresabschluss 2021 |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz zum 31.12.2021, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021, und Anhang für das Geschäftsjahr 2021) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Bilanz der Bündnis für faires Wohnen GmbH & Co. KG zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von EUR 9.098.011,33 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von EUR 18.880,15 sowie der Anhang für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 8 d) des Gesellschaftsvertrages festgestellt. 3. Der Jahresüberschuss von EUR 18.880,15 wird gem. § 4 (3) des Gesellschaftsvertrages mit dem variablen Kapitalkonto II verrechnet. 4. Der Komplementärin wird gemäß § 8 h) des Gesellschaftsvertrages der Bündnis für faires Wohnen GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Der Geschäftsführer wird beauftragt alles Weitere (öffentliche Bekanntgabe, Bundesanzeiger) zu veranlassen. 6. Dem Aufsichtsrat der wbg wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
TOP 2.12 öffentlich |
Neueinführung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen |
Kurzbeschluss vom 03.08.2022 1. Der Gemeinderat beschließt § 5 Buchst. a) der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen und stimmt der neuen Satzung, mit einer zeitlichen Befristung bis zum 30.06.2023, im Übrigen zu. 2. Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen in einer gesonderten Sitzungsrunde in den Gremien zu beraten. 3. Im Kontext der Durchführung des Sicherheitsaudits (siehe Sitzungsdrucksache 1126 vom 18.05.2022) soll dem Gemeinderat ein Konzept vorgestellt werden, an welchen Orten und in welcher Form attraktive alternative Angebote zum Verweilen für Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen werden können. |
TOP 2.13 öffentlich |
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung - hier: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis |
Kurzbeschluss vom 02.08.2022 Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen – Verwaltungsgebührensatzung. |